Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.782.150 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.466.200 Euro |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 315.950 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 383.400 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 24.350 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 377.500 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -353.150 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -30.250 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A | 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B | 465 v. H. |
| - | Gewerbesteuer | 390 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - | für den ersten Hund | 36 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 72 € |
| - | und für jeden gefährlichen Hund | 360 € |
Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 5.973.485 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 6.177.235 Euro. und zum 31.12.2023 6.493.185 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.04.2023 vorgelegt worden. Sie erhält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.06.2023 bis 13.06.2023 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.