In letzter Zeit sind wiederholt Beschwerden von Bürger/innen darüber zugegangen, dass Hundebesitzer die in der Satzung der VG Kirchberg geregelte Gefahrenabwehrverordnung nicht einhalten - u. a. dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden!
Außerdem verunreinigen Hunde öffentliche Anlagen, Plätze und private Grundstücke. Entlang der Spazierwege sind die Wegeränder und angrenzende Wiesen und Felder vielerorts mit Hundekot verunreinigt. Hundehalter und Hundeführer sind verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen (Hundekot) unverzüglich zu beseitigen. Es dürfte für die Hundeführer sicher kein Problem sein, bei den Spaziergängen mit ihren Hunden entsprechende Plastiktüten für die Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge mitzunehmen.
Bitte beachten Sie diese Vorschriften und Hinweise im Interesse aller.