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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Büchenbeuren für das Jahr 2023 vom 25.05.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.840.600 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.980.050 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-139.450 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

70.850 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

864.600 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.226.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-361.400 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

290.550 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

465 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

- Gewerbesteuer

410 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

48 €

- für den zweiten Hund

72 €

- für jeden weiteren Hund

120 €

- und für jeden gefährlichen Hund

480 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 7.455.975 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 7.730.925 Euro und zum 31.12.2023 7.591.475 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Büchenbeuren
Büchenbeuren, den 25.05.2023
Scherer, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15. Mai 2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.06.2023 bis 13.06.2023 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Büchenbeuren
Büchenbeuren, den 25.05.2023
Scherer, Ortsbürgermeister