Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Ober Kostenz
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Zimmer 311, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an rathaus@kirchberg-hunsrueck.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ober Kostenz, 02.06.2023
gez. Gerd Schreiner
Ortsbürgermeister