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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rödern

für die Jahre 2024 und 2025 vom 29.05.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

130.000 Euro

0 Euro

Zusammen auf

130.000 Euro

0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

2024

2025

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

365 v. H.

365 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

42 €

42 €

- für den zweiten Hund

48 €

48 €

- für jeden weiteren Hund

60 €

60 €

- für jeden gefährlichen Hund

500 €

500 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 803.804 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

beträgt 822.954 Euro und zum 31.12.2024 815.604 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Rödern
Rödern, den 29.05.2024
Winn
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Die nach §§ 95 Abs. 4 und 103 Abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung wird erteilt:

Für das Haushaltsjahr 2024

Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite (§ 103 Abs. 2 GemO) in Höhe von 130.000,00 €

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.05.2024 bis 17.05.2024 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der

Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Rödern
Rödern, den 29.05.2024
Winn
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister