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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Metzenhausenfür die Jahre 2023 und 2024 vom 06.06.2023

für die Jahre 2023 und 2024 vom 06.06.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

2023

2024

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer

A 345 v. H.

345 v. H.

- Grundsteuer

B 465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer

415 v. H.

415 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

24 €

24 €

- für den zweiten Hund

33 €

33 €

- für jeden weiteren Hund

42 €

42 €

- und für jeden gefährlichen Hund

480 €

480 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.266.935 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 1.294.685 Euro und zum 31.12.2023 1.295.035 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Metzenhausen
Metzenhausen, den 06.06.2023
Nick, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.05.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.06.2023 bis 26.06.2023 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Metzenhausen
Metzenhausen, den 06.06.2023
Nick, Ortsbürgermeister