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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedersohren für die Jahre 2025 und 2026 vom 03.06.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende

Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

833.650 Euro

831.200 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

801.900 Euro

806.850 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

31.750 Euro

24.350 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

69.900 Euro

62.300 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

167.000 Euro

167.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

529.300 Euro

41.300 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-362.300 Euro

125.700 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

292.400 Euro

-188.000 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

2025

2026

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A

365 v. H.

365 v. H.

-

Grundsteuer B

465 v. H.

465 v. H.

-

Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

30 €

30 €

-

für den zweiten Hund

84 €

84 €

-

für jeden weiteren Hund

104 €

104 €

-

und für jeden gefährlichen Hund

300 €

300 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 2.501.262 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.552.762 Euro und zum 31.12.2025 2.584.512 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

Ortsgemeinde Niedersohren
Niedersohren, den 03.06.2025
Effgen
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.06.2025 bis 23.06.2025 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Niedersohren
Niedersohren, den 03.06.2025
Effgen
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister