Der Stadtrat der Stadt Kirchberg hat am 23.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Industriegebiet an der B 421“ zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
Ziel ist es, eine Zusammenführung aller Änderungen in einer aktualisierten Planurkunde zu erzielen und diese an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die grünordnerischen Festsetzungen, welche aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes stammen, werden eingearbeitet. Weiterhin werden die textlichen Festsetzungen angepasst und bezüglich der zulässigen Bauweise geändert.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, genügt ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Wegen der geringen Voraussetzungen kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen werden.
Folgende Grundstücke in der Gemarkung Kirchberg sind von der Planänderung betroffen:
Flur 1 Flurstücke 2/15, 2/16, 2/17, 2/37, 2/43, 2/47, 2/49, 2/51, 2/56, 2/57, 2/70, 2/71, 2/76, 2/83, 2/84, 2/85, 2/87, 2/88, 2/89, 2/91, 2/92, 2/93, 2/94, 2/111, 2/112, 2/113, 2/115, 2/116 tlw., 2/120, 2/121, 2/126, 2/128, 2/129, 2/130, 2/131, 2/132, 2/133, 2/135, 2/136, 2/137, 2/138, 2/139, 2/140,
Flur 5 Flurstücke 1, 2, 3/35, 3/37, 3/38, 3/39, 3/42, 3/46, 3/49, 3/51, 3/52, 3/53, 3/56, 3/57, 3/58, 3/59, 3/60, 4/3, 4/5, 4/6, 4/7, 4/8, 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 36.
Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen der Änderungsflächen ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.
Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Industriegebiet an der B 421, 6. Änderung“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.
2) Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg hat in der Sitzung am 23.03.2023 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet an der B 421“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich als Grundlage für das Änderungsverfahren angenommen. Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.
Der Entwurf der 6. Änderung der Stadt Kirchberg liegt mit der Begründung gemäß § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 07. Juli 2023 bis einschließlich 07. August 2023 durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 4a Abs. 4 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.
Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.
Eine elektronische Abgabe kann auch durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen.
Gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG wird neben der angeordneten Auslegung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 07.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
3) Übersichtskarte zum Plangebiet
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung: