Die Ortsgemeinde Niedersohren ruft folgende Gräber, deren 30-jährige Ruhezeit bzw. 40-jährige Nutzungszeit abgelaufen ist zur Abräumung auf:
Grabfeld 1 - Reihengrabstätten für Erdbestattungen
Reihe 2, Grab-Nr. 2, 4, 7
Reihe 3, Grab-Nr. 1, 4, 6, 7, 8
Reihe 4, Grab-Nr. 3 bis einschließlich 8
Reihe 5, Grab-Nr. 2 bis einschließlich 9
Grabfeld 4 - Wahlgrabstätten für Erdbestattungen (Doppelgräber)
Reihe 1, Grab-Nr. 3 bis einschließlich 4
Die zur Grabpflege verpflichteten Angehörigen/ Nutzungsberechtigten der genannten Gräber werden hiermit aufgefordert, die Gräber bis spätestes 31.08.2025 abzuräumen. Grabmale, Einfassungen und Abdeckungen einschließlich der Betonfundamente sind zu entfernen und die Grabbeete einzuebnen, wobei der Mutterboden an Ort und Stelle zu belassen ist.
Wenn die Angehörigen/ Nutzungsberechtigten bzw. die zur Pflege der Gräber Verpflichteten der Aufforderung zur Grababräumung nicht fristgerecht nachkommen, wird die Ortsgemeinde Niedersohren die Grababräumung auf Kosten der Verpflichteten/ Nutzungsberechtigten ausführen lassen. Die Grabmale gehen entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers über.
Hinweis:
Im Zuge der aktuellen Sanierungsarbeiten können die Gräber durch die Ortsgemeinde rückgebaut und eingeebnet werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an den Ortsbürgermeister unter
og.niedersohren@kirchberg-hunsrueck.de
Ortsgemeinde Niedersohren