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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des ZV Wasserwerk Hunsrück II für das Jahr 2026 vom 17.06.2026

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

735.350 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

633.950 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

101.400 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

205.150 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

950.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-950.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

744.850 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

647.000 Euro

Zusammen auf

647.000 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Gebühren und Beiträge

Für die Verbandseinrichtungen werden Benutzungsgebühren und Grundgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 sowie der Entgeltsatzung -Wasserversorgung- erhoben. Gemäß §§ 2 Absatz 1 und 7 – 9 KAG werden folgende laufende Entgelte festgesetzt:

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.518.645 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 1.568.845 Euro und zum 31.12.2026 1.670.245 Euro.

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

ZV Wasserwerk Hunsrück II
Kirchberg, den 17.06.2026
Müller
(Unterschrift)
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 KomZG in Verbindung mit § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2026 vorgelegt worden.

Die nach § 7 Abs. 1 KomZG in Verbindung mit § 95 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung 2026 wurde erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite (§ 103 Abs. 2 GemO) von 674.000,00 €

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.06.2026 bis 06.07.2026 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung

verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

ZV Wasserwerk Hunsrück II
Kirchberg, den 17.06.2026
Müller
(Unterschrift)
Verbandsvorsteher