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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rödern für die Jahre 2026 und 2027 vom 22.06.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

§ 5

Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 736.106 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 742.806 Euro und zum 31.12.2026 704.906 Euro.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

Ortsgemeinde Rödern
Rödern, den 22.06.2026
Winn
Ortsbürgermeister/in

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigenTeile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.06.2026 bis 06.07.2026 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Rödern
Rödern, den 22.06.2026
Winn
Ortsbürgermeister