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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorschlagsliste zur Schöffenwahl

Von den Gemeinderäten der folgenden Ortsgemeinden wurden Personen durch Wahl in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgenommen:

Bärenbach, Büchenbeuren, Dickenschied, Dill, Dillendorf,, Gemünden, Hahn, Hecken, Heinzenbach, Kappel, Kirchberg, Laufersweiler, Nieder Kostenz, Nieder Sohren, Raversbeuren, Reckershausen, Rödern, Schlierschied, Schwarzen, Sohren, Sohrschied, Todenroth, Unzenberg, Wahlenau, Womrath, Woppenroth und Würrich.

Die Ortsgemeinden

Belg, Gehlweiler, Henau, Hirschfeld, Kludenbach, Lautzenhausen, Lindenschied, Maitzborn, Metzenhausen, Niederweiler, Ober Kostenz, Rödelhausen und Rohrbach.

haben keine Personen für die Vorschlagsliste gewählt.

Die Vorschlagsliste liegt von Dienstag, dem 11. Juli 2023 bis einschl. Montag, dem 17. Juli 2023 während der Dienststunden in allen Ortsgemeinden bei der Ortsbürgermeisterin / dem Ortsbürgermeister, dem Stadtbürgermeister und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg - Büro 204 - zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg - Büro 204 - mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Kirchberg, 30.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)