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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 27/2023
Aus den Gemeinden
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Straßenreinigung

Wie in den vergangenen Jahren, fällt mir auch in diesem Jahr wieder auf, das in unserer Gemeinde die Rinnen, die zum Ablaufen des Regenwassers dienen sollen, voller Gras und Unkraut sind. Manche sind reine Wiesenflächen.

Laut Straßenreinigungssatzung ist dazu der Anlieger des Grundstücks verpflichtet, die Rinne, Bürgersteig und Straße zu reinigen. Ich bitte dieses zu beachten.

Friedhofsangelegenheiten

Das gleiche zählt auch für den Friedhof. Wie schon öfter im Mitteilungsblatt geschrieben, sind zwischen, hinter und vor den Gräbern die Angehörigen dafür verantwortlich, Unkraut und Gras zu entfernen. Dazu zählt auch das Laub.

Das ist nicht die Arbeit vom Gemeindearbeiter.

Auch dieses bitte ich zu beachten.

Dirk Auler, Ortsbürgermeister