I.
Am Sonntag, dem 25.09.2022, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Unzenberg statt.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 09.10.2022, durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Unzenberg auf.
II.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 02.08.2022, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
III.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften nach § 16 KWG, da die Gemeinde Unzenberg weniger als 500 Einwohner hat (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KWG). Dies gilt auch für Einzelbewerber nach § 62 Abs. 3 KWG.
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
IV.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter
Norbert Aßmann
Tombacher Str. 3
55483 Unzenberg
oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung,
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg
Marktplatz 5
55481 Kirchberg
eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist
am Montag, dem 08.08.2022, 18 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich.