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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der öffentlichen Einrichtungen der Ortsgemeinde Gemünden vom 15.06.2024

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Gemünden hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21), und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2020 (GVBl. S. 158), folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Vorbemerkung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet und ausschließlich die männliche Form benutzt. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung oder Diskriminierung jeglicher Geschlechter.

Inhaltsübersicht:

§ 1

Allgemeines

§ 2

Gebührenschuldner

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

§ 4

Befreiung von der Gebührenpflicht

§ 5

Inkrafttreten

Anlage zur Benutzungsgebührensatzung

I.

Bürgerhaus

II.

Grillhütte/Grillplatz

III.

Schutzhütte am Koppenstein

Zusätzlicher Hinweis zur Kaution, den Nebenkosten, dem Ortsfremdenzuschlag und der Ersatzbeschaffung

§ 1

Allgemeines

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen der Ortsgemeinde Gemünden, der dortigen Einrichtungen, Anlagen, Geräte und Einrichtungsgegenstände sowie sonstiger Leistungen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

Befreiungen von der Gebührenpflicht sind im § 4 geregelt.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist:

1.

die Person, die den Antrag auf Benutzungserlaubnis gestellt hat (Nutzer),

2.

bei Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen derjenige, der die Leistung in Anspruch nimmt oder derjenige, der diese Leistung beantragt hat.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Ortsgemeinde Gemünden, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4

Befreiung von der Gebührenpflicht

(1) Für nachfolgende Nutzungen werden keine Benutzungsgebühren und keine Nebenkosten erhoben:

1.

Ortsgemeinderatssitzungen

2.

Sitzungen der Ausschüsse und Arbeitsgruppen des Ortsgemeinderates sowie der Verbandsgemeinde Kirchberg

3.

vom Ortsbürgermeisters einberufene Bürgerversammlungen

4.

Veranstaltungen, die von der Verbandsgemeindeverwaltung, dem Bürgermeister oder des Ortsbürgermeisters im Rahmen seiner Amtsgeschäfte, durchgeführt werden

5.

sonstige Veranstaltungen der Ortsgemeinde Gemünden (u.a. Weihnachtsmarkt, Basar, etc.).

(2) Die Benutzungsgebühren entfallen für ortsansässige Vereine für den ersten Nutzungstag eines jeden Kalenderjahres. Es werden lediglich Nebenkosten sowie anderweitig anfallende Gebühren - außerhalb der reinen Nutzungsgebühr für die Räumlichkeiten - erhoben.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften und Entgeltordnungen außer Kraft.

55490 Gemünden, den 15.06.2024
Ortsgemeinde Gemünden
(Dienstsiegel)
Agnes Chudy-Endres, Ortsbürgermeisterin

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage zur Benutzungsgebührensatzung

I. Bürgerhaus

1.

Überlassung von Räumlichkeiten des Bürgerhauses an Berechtigte nach § 2 der Benutzungssatzung für

1.1. private Nutzung (Hochzeit, Beerdigung, Geburtstag, etc.)

1.1.1. 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.1.1.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 75,00 Euro

1.1.1.2. jeder weitere Tag 50,00 Euro

1.1.1.3. Sondertarif Beerdigungskaffee 50,00 Euro

1.1.2. 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.1.2.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 100,00 Euro

1.1.2.2. jeder weitere Tag 75,00 Euro

1.1.2.3. Sondertarif Beerdigungskaffee 75,00 Euro

1.1.3. 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.1.3.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 125,00 Euro

1.1.3.2. jeder weitere Tag 100,00 Euro

1.1.3.3. Sondertarif Beerdigungskaffee 100,00 Euro

1.1.4. Sitzungssaal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.1.4.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 60,00 Euro

1.1.4.2. jeder weitere Tag 30,00 Euro

1.1.4.3. Sondertarif Beerdigungskaffee 40,00 Euro

1.2. kommerzielle Festveranstaltungen u.a. Kirmes, Fastnacht, Feuerwehrfest, etc.

1.2.1. 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.2.1.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 100,00 Euro

1.2.1.2. jeder weitere Tag 75,00 Euro

1.2.2. 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.2.2.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 200,00 Euro

1.2.2.2. jeder weitere Tag 150,00 Euro

1.2.3. 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.2.3.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 200,00 Euro

1.2.3.2. jeder weitere Tag 200,00 Euro

1.3. Nutzung mit kulturellem Nutzungszweck (mit Eintritt) u.a. Theater, Ausstellungen, Konzerte,Abschlussball, etc.

1.3.1. 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.3.1.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 100,00 Euro

1.3.1.2. jeder weitere Tag 75,00 Euro

1.3.2. 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.3.2.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 200,00 Euro

1.3.2.2. jeder weitere Tag 150,00 Euro

1.3.3. 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.3.3.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 200,00 Euro

1.3.3.2. jeder weitere Tag 200,00 Euro

1.3.4. Sitzungssaal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.3.4.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 75,00 Euro

1.3.4.2. jeder weitere Tag 50,00 Euro

1.4. Nutzung mit kulturellem Nutzungszweck (ohne Eintritt) u.a. Ausstellungen, Vorträge, Filmvorführungen, etc.

1.4.1. 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.4.1.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 40,00 Euro

1.4.1.2. jeder weitere Tag 30,00 Euro

1.4.2. 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.4.2.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 60,00 Euro

1.4.2.2. jeder weitere Tag 40,00 Euro

1.4.3. 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.4.3.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 75,00 Euro

1.4.3.2. jeder weitere Tag 50,00 Euro

1.4.4. Sitzungssaal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.4.4.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 40,00 Euro

1.4.4.2. jeder weitere Tag 30,00 Euro

1.5. Vereinsinterne Veranstaltungen

1.5.1. 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände sowie Endreinigung)

1.5.1.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 20,00 Euro

1.5.1.2. jeder weitere Tag 20,00 Euro

1.5.2. 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände sowie Endreinigung)

1.5.2.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 20,00 Euro

1.5.2.2. jeder weitere Tag 20,00 Euro

1.5.3. 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände sowie Endreinigung)

1.5.3.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 20,00 Euro

1.5.3.2. jeder weitere Tag 20,00 Euro

1.5.4. Sitzungssaal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände sowie Endreinigung)

1.5.4.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 20,00 Euro

1.5.4.2. jeder weitere Tag 20,00 Euro

1.6. Nutzung mit politischem Nutzungszweck, Nutzung mit religiösem Nutzungszweck, Tagungen, Seminare, Versammlungen, Flohmärkte

1.6.1. 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.6.1.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 100,00 Euro

1.6.1.2. jeder weitere Tag 75,00 Euro

1.6.2. 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.6.2.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 125,00 Euro

1.6.2.2. jeder weitere Tag 100,00 Euro

1.6.3. 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.6.3.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 150,00 Euro

1.6.3.2. jeder weitere Tag 100,00 Euro

1.6.4. Sitzungssaal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.6.4.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 75,00 Euro

1.6.4.2. jeder weitere Tag 50,00 Euro

1.7. Seniorennachmittage, VdK, Veranstaltungen von Schule, Kindergarten und Jugendgruppen

1.7.1. 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände sowie Endreinigung)

1.7.1.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 40,00 Euro

1.7.1.2. jeder weitere Tag 30,00 Euro

1.7.2. 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände sowie Endreinigung)

1.7.2.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 60,00 Euro

1.7.2.2. jeder weitere Tag 40,00 Euro

1.7.3. 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände sowie Endreinigung)

1.7.3.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 75,00 Euro

1.7.3.2. jeder weitere Tag 50,00 Euro

1.7.4. Sitzungssaal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände sowie Endreinigung)

1.7.4.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 40,00 Euro

1.7.4.2. jeder weitere Tag 30,00 Euro

1.8. Betriebsfeiern

1.8.1. 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.8.1.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 125,00 Euro

1.8.1.2. jeder weitere Tag 100,00 Euro

1.8.2. 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.8.2.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 175,00 Euro

1.8.2.2. jeder weitere Tag 150,00 Euro

1.8.3. 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.8.3.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 200,00 Euro

1.8.3.2. jeder weitere Tag 175,00 Euro

1.8.4. Sitzungssaal (inkl. Foyer, Küche, Toiletten und Außengelände)

1.8.4.1. 1. Tag (inkl. Vor- und Nachbereitungstag) 100,00 Euro

1.8.4.2. jeder weitere Tag 75,00 Euro

1.9. Übungseinheiten von Vereinen, etc. je Einheit (pauschal) 10,00 Euro

2.

Gebühr für die Nutzung der sanitären Anlagen je Nutzungstag (Endreinigung durch Nutzer) 10,00 Euro

3.

Gebühr für die Reinigung durch die Ortsgemeinde (inkl. Zählen und Überprüfen des Inventars)

3.1. für 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche und Toiletten) 45,00 Euro

3.2. für 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche und Toiletten) 60,00 Euro

3.3. für 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche und Toiletten) 60,00 Euro

3.4. für Sitzungssaal (inkl. Foyer, Küche und Toiletten) 35,00 Euro

3.5. Sondertarif bei kommerziellen Festveranstaltungen nach Nr. 1.2

3.5.1. für 1/3 Saal (inkl. Foyer, Küche und Toiletten) 75,00 Euro

3.5.2. für 2/3 Saal (inkl. Foyer, Küche und Toiletten) 100,00 Euro

3.5.3. für 3/3 Saal (inkl. Foyer, Küche und Toiletten) 100,00 Euro

3.6. Gebühr für Nachreinigung bei außergewöhnlich starker Verschmutzung sowie anderweitige Hausmeisterleistungen je Stunde 30,00 Euro

4.

Gebühr für die Nutzung des technischen Equipments (Beschallungsanlage, Mikrofone, etc.)

je Nutzungstag (pauschal) 50,00 Euro

5.

Gebühr für den Verleih des Rednerpults je Nutzungstag 0,00 Euro

II. Grillhütte/Grillplatz

1.

Überlassung der Grillhütte/des Grillplatzes an Berechtigte nach § 2 der Benutzungssatzung für

1.1. die gesamte Anlage (inkl. Grillplatz)

1.1.1. 1. Tag 50,00 Euro

1.1.2. 2. Tag und jeder weitere Tag 30,00 Euro

1.1.3. Sondertarif Kinderveranstaltungen inkl. Nebenkosten (12:00 - 20:00 Uhr) 25,00 Euro

1.2. den Grillplatz (inkl. Außentoilette und Nebenkosten) pro Tag 20,00 Euro

2.

Gebühr für die Reinigung durch die Ortsgemeinde

2.1. - falls nicht oder nicht ordnungsgemäß durch den Nutzer erfolgt - je Stunde 30,00 Euro

2.2. Nachreinigung bei außergewöhnlich starker Verschmutzung sowie anderweitige Hausmeisterleistungen je Stunde 30,00 Euro

III. Schutzhütte am Koppenstein

1.

Überlassung der Schutzhütte an Berechtigte nach § 2 der Benutzungssatzung für die gesamte Anlage (Endreinigung durch Nutzer) 0,00 Euro

Zusätzlicher Hinweis zur Kaution, den Nebenkosten, dem Ortsfremdenzuschlag und der Ersatzbeschaffung

Neben den vorstehend festgesetzten Benutzungsgebühren hat die Ortsgemeinde Gemünden mit Gemeinderatsbeschluss folgende Kautionen beschlossen:

1.

für das Bürgerhaus 0,00 Euro

2.

für die Nutzung ausschließlich der sanitären Anlagen des Bürgerhauses 50,00 Euro

3.

für die Grillhütte/den Grillplatz 100,00 Euro

Die zu leistende Kaution ist bei Schlüsselübergabe an die Ortsgemeinde Gemünden zu zahlen.

Neben der oben genannten Kaution werden von der Ortsgemeinde Gemünden Nebenkosten, Ortsfremdenzuschläge sowie Regelungen für die Ersatzbeschaffung per Beschluss festgesetzt.

Die zu leistenden Nebenkosten werden in Höhe des Verbrauchs, der Ortsfremdenzuschlag gemäß Beschluss sowie die Kosten für etwaige Ersatzbeschaffungen nach tatsächlichem Bedarf mit der Abrechnung der Benutzung (Gebührenbescheid) in Rechnung gestellt.