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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lautzenhausen vom 15.06.2024

Der Ortsgemeinderat von Lautzenhausen hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird in den Punkten I. und VI. wie folgt ergänzt:

I. Reihengrabstätten

3. Überlassung einer Wiesenurnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1  —  130,00 Euro

Die Gebühr beinhaltet folgende Leistungen der Ortsgemeinde Lautzenhausen:

-

Grabstellengebühr

-

Pflegearbeiten des Rasens während der gesamten Ruhezeit

VI. Vorausleistungen für die Grabeinebnung

3. Wiesenurnenreihengrabstätten —  100,00 Euro

Artikel II

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

55483 Lautzenhausen, den 15.06.2024
Ortsgemeinde Lautzenhausen
(Dienstsiegel)
Corina Velten, Ortsbürgermeisterin

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.