Titel Logo
Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sohren für das Jahr 2025 vom 07.07.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 5.696.500 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 6.234.550 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  — -538.050 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf —  -355.600 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 1.634.300 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — -1.634.300 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 1.989.900 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A —  425 v.H.

-

Grundsteuer B

1. für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes (BewG)  — 485 v.H.

2. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke)  — 485 v.H.

3. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke)  — 970 v.H.

-

Gewerbesteuer —  415 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund  — 72 €

-

für den zweiten Hund  — 108 €

-

für jeden weiteren Hund  — 132 €

-

und für jeden gefährlichen Hund  — 720 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 12.343.488 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 11.989.838 Euro und zum 31.12.2025 11.451.788 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Sohren
Sohren, den 07.07.2025
Bongard, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.06.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.07.2025 bis 21.07.2025 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Sohren
Sohren, den 07.07.2025
Bongard, Ortsbürgermeister