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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lindenschied für die Jahre 2026 und 2027 vom 01.07.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

255.500 Euro

274.500 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

285.500 Euro

277.000 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-30.000 Euro

-2.500 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-13.950 Euro

14.250 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

11.700 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

33.800 Euro

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-33.800 Euro

11.700 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

47.700 Euro

-26.000 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

2026

2027

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

365 v. H.

365 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer

435 v. H.

435 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

42 €

42 €

- für den zweiten Hund

60 €

60 €

- für jeden weiteren Hund

- für jeden gefährlichen Hund

72 €

800 €

72 €

800 €

- für den ersten gefährlichen Hund

0 €

0 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

0 €

0 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

0 €

0 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 914.926 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 917.176 Euro und zum 31.12.2026 887.176 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Ortsgemeinde Lindenschied
Lindenschied, den 01.07.2026
Ströher
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister/in

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.06.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit erteilt:

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 25.000 €

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.07.2026 bis 20.07.2026 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Lindenschied
Lindenschied, den 01.07.2026
Ströher
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister