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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 29/2026
Aus den Gemeinden
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Baum- und Strauchschnittplatz in der Ortsgemeinde

Die Rhein-Hunsrück Entsorgung hat alle Ortsgemeinden des RHK nochmals auf die Änderungen der Benutzungsordnung der Baum- und Strauchschnittplätze hingewiesen. Eine bis dato geduldete Vermischung von krautigem und holzigem Material auf dem Baum- und Strauchschnittplatz ist nicht mehr gestattet.

Grund hierfür sind gesetzliche Regelungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und Baugesetzbuch.

Daraus folgend dürfen nachfolgende Materialien nicht auf dem Sammelplatz abgeladen werden:

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Rasenschnitt

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Fallobst

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Sägemehl und Sägespäne

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Wurzelstöcke

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Tierkäfiginhalt

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Nutzgartenabfälle

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illegaler Abfall jeglicher Art

Alternative Möglichkeiten der Entsorgung von Rasenschnitt sind:

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Kompostierung im eigenen Garten

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Mulchen zur Nährstoffversorgung

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Nutzung einer Saisonbiotonne 120/240 Liter für 6 Monate (3,30 € bzw. 5,60 €/Monat)

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Tausch der Biotonne von 120 l in 240 l (5,60 €/Monat)

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Einsatz eines Rasenroboters

Im Interesse einer weiteren Nutzung unseres Baum- und Strauchschnittplatzes bitte ich um Beachtung der o.a. Regelung.