Die Rhein-Hunsrück Entsorgung hat alle Ortsgemeinden des RHK nochmals auf die Änderungen der Benutzungsordnung der Baum- und Strauchschnittplätze hingewiesen. Eine bis dato geduldete Vermischung von krautigem und holzigem Material auf dem Baum- und Strauchschnittplatz ist nicht mehr gestattet.
Grund hierfür sind gesetzliche Regelungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und Baugesetzbuch.
Daraus folgend dürfen nachfolgende Materialien nicht auf dem Sammelplatz abgeladen werden:
| - | Rasenschnitt |
| - | Fallobst |
| - | Sägemehl und Sägespäne |
| - | Wurzelstöcke |
| - | Tierkäfiginhalt |
| - | Nutzgartenabfälle |
| - | illegaler Abfall jeglicher Art |
| Alternative Möglichkeiten der Entsorgung von Rasenschnitt sind: | |
| - | Kompostierung im eigenen Garten |
| - | Mulchen zur Nährstoffversorgung |
| - | Nutzung einer Saisonbiotonne 120/240 Liter für 6 Monate (3,30 € bzw. 5,60 €/Monat) |
| - | Tausch der Biotonne von 120 l in 240 l (5,60 €/Monat) |
| - | Einsatz eines Rasenroboters |
Im Interesse einer weiteren Nutzung unseres Baum- und Strauchschnittplatzes bitte ich um Beachtung der o.a. Regelung.