Das Landesamt für Steuern in Koblenz teilte uns mit, dass sich die Einführung der neuen Fortschreibungsprogramme für die Grundsteuer verzögert. Die Programme sollten bereits ab November 2025 einsatzbereit sein. Da die Entwicklung durch das zuständige Bundesland jedoch noch nicht abgeschlossen ist, stehen sie noch nicht zur Verfügung. Daraus resultiert, dass die Finanzämter für Änderungen an Grundstücken und Eigentumsverhältnissen, die im Jahr 2025 erfolgt sind, zum jetzigen Zeitpunkt keine Fortschreibungen der Grundsteuerwerte veranlassen können. Demzufolge sind sie aktuell noch nicht in der Lage dazu, entsprechende Grundsteuermessbescheide auf den 01.01.2026 bereitzustellen. Folglich können auch die Steuerämter keine neuen Grundsteuerbescheide, die die Änderungen berücksichtigen, erstellen.
Sobald die Einführung der Fortschreibungsprogramme abgeschlossen ist und die Fortschreibungen bzw. Erstellung der Grundsteuermessbescheide durch die Finanzämter nachgeholt werden können, werden Sie von uns entsprechende Bescheide erhalten.
Die Verzögerung betrifft nicht nur das Land Rheinland-Pfalz, sondern zahlreiche Bundesländer, da die besagten Programme durch ein gemeinsam geführtes System entwickelt werden, bei dem ein zentrales Bundesland die Programme zur Verfügung stellt.