Die Ortsgemeinde möchte alle Grundstückseigentümer an innerörtlichen Straßen und Wegen auf Ihre Pflichten aufgrund der Straßenreinigungssatzung hinweisen. Nach dieser Satzung sind die anliegenden Grundstückseigentümer verpflichtet, die jeweiligen Straßen und Wege innerhalb der Ortslage zu reinigen und von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art zu befreien.
Weiterhin sind die Grundstückseigentümer innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von Ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Bäume, Sträucher und Hecken sind so weit zurückzuschneiden, dass Sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. An Gehwegen ist ein Raum von 2,50 m Höhe von Bewuchs freizuhalten. Über der Fahrbahn sollte ein sog. Lichtraumprofil von 4,50 m freigeschnitten sein.
Denken Sie hierbei auch daran, dass Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen etc. die volle Breite des Gehweges benötigen.
Die Ortsgemeinde bittet alle Grundstückseigentümer, auch zur Vermeidung etwaiger haftungsrechtlicher Ansprüche, die Pflanzen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen nach den angegebenen Vorgaben zurückzuschneiden sowie die Straßen entsprechend den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung zu reinigen.