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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der öffentlichen Einrichtungen der Ortsgemeinde Wahlenau vom 10.06.2023

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wahlenau hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21), und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2020 (GVBl. S. 158), folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel I

Der § 4 (Befreiung von der Gebührenpflicht) Abs. 1 wird um nachfolgende Nr. 6 ergänzt:

6. Veranstaltungen von Kindergärten in der Verbandsgemeinde Kirchberg - es sei denn, die Veranstaltung ist vorwiegend kommerziell - auf Gewinnerzielung ausgerichtet -.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

55491 Wahlenau, den 10.06.2023
Ortsgemeinde Wahlenau
Barbara Müller, Ortsbürgermeisterin

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.