1) Inhalt der Planung
Der Bebauungsplan „Weizenacht“ für das derzeit in Umsetzung befindliche Neubaugebiet der Ortsgemeinde Sohren hat seit der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2022 formelle Planreife. Dieser Zustand ermöglicht die Bauaktivität für Straßenverkehrsflächen und öffentliche Einrichtungen aber auch für private Bauvorhaben.
Zwischenzeitlich haben sich im Rahmen der Umsetzung Änderungswünsche der Ortsgemeinde ergeben.
Konkret wurden folgende Änderungen vorgenommen:
• Anpassung des Plangebietes im Bereich der Gemeinbedarfsfläche Kindergarten - Anpassung der Baugrenze
• Aufweitung der GRZ II für die Bereiche B und C - Garagen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen sind bis zu einer GRZ von 0,6 zulässig
• Zulassung von Garagen im Mischgebiet auch außerhalb der überbaubaren Fläche
• Entfall der innenliegenden Verkehrsfläche im Bereich F - die beiden Grundstücke werden für das altersgerechte Wohnen zusammengefasst
• Festsetzung der offenen Bauweise im Bereich C (Straße zum Vogelring) - Entfall der versetzten Baulinie, Entfall der Festsetzung „E = Einzelhäuser“
Um die neu vorgesehenen Veränderungen berücksichtigen zu können, erfolgt ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durch nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weizenacht“ betrifft konkret die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Sohren:
Flur 12 Flurstücke 46/1, 48, 51 und
Flur 13, Flurstücke, 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, 30/5, 30/6, 33/1, 33/3, 33/4, 33/5, 33/6, 33/7, 33/8, 33/9, 33/10, 33/11, 33/12, 33/13, 33/14, 33/15, 33/16, 33/17, 33/18, 33/19, 33/20, 33/21, 33/22, 33/23, 33/24, 33/25, 33/26, 33/27, 33/28, 33/29, 33/30, 33/31, 33/32, 33/33, 33/34, 33/35, 33/36, 33/37, 33/38, 33 /39, 33/40, 33/41, 33/44, 33/45, 33/46, 33/47, 33/48, 33/49, 33/50, 33/51, 33/52, 33/53, 33/54, 33/55, 33/56, 33/57, 33/58, 33/59, 33/60, 33/61, 33/62, 33/63, 33/64, 33/65, 33/66, 33/67, 33/68, 33/69, 33/70, 33/71, 33/72, 33/73, 33/74, 33/75, 33/76, 33/77, 33/78, 33/79, 33/80, 33/81, 33/86, 33/87, 33/88, 33/90, 52, 56, 61/1.
Der genaue Verlauf des Geltungsbereichs ergibt sich aus den Planunterlagen. Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.
2) Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 22.06.2023 den vom Planungsbüro geänderten Entwurf des Bebauungsplanes mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich beschlossen. Mit diesen Planungsunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Sohren liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28. Juli 2023 bis einschließlich 28. August 2023 durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden. Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Sohren vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird neben der Veröffentlichung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 28.07.2023 bis einschließlich 28.08.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
3) Übersichtskarte zum Plangebiet
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung: