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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung Bebauungsplan „Unterm Wasserweg“

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Lautzenhausen hatte am 22.03.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan für ein neues Wohnbaugebiet südlich des aktuellen Baugebietes angrenzend an die Bebauung am „Goetheweg“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB). Vorgesehen ist die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für eine Fläche von ca. 2,7 ha, um eine beidseitige Bebauung entlang der vorgesehenen Erschließungsstraße sowie notwendige Grün- und Versickerungsflächen einschließlich eines Wirtschaftsweges als Abschluss zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchberg ist der vorgesehene Geltungsbereich als „Wohnbaufläche“ (W) gemäß § 1 Absatz 1 Ziffer 1 BauNVO ausgewiesen, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann (§ 8 Absatz 2 Satz 1 BauGB).

Folgende Grundstücke in der Gemarkung Lautzenhausen sind von der Aufstellung des Bebauungsplanes betroffen:

Flur 4 Flurstück 113 (teilweise), Flur 5 Flurstücke 21/1, 22/1, 23/1, 24/1 und 91 (teilweise) sowie Flur 6 Flurstück 138.

Lage und Standort des Plangebietes sind aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Unterm Wasserweg“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Lautzenhausen hat in der Sitzung am 27.11.2024 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Unterm Wasserweg“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich als Grundlage für das Aufstellungsverfahren angenommen.

Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Unterm Wasserweg“ der Ortsgemeinde Lautzenhausen mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom

29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 1 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.

Bezüglich der vollständigen Adresse bei schriftlicher Stellungnahme wird auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen. Eine elektronische Abgabe kann durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen. Die elektronische Erklärung stellt eine Alternative zu der daneben möglichen persönlichen Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift dar.

Neben der angeordneten Auslegung im Internet wird als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Planunterlagen werden dafür in der Zeit vom 29.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung. Die konkreten Abgrenzungen des vorgesehenen Bebauungsplanes ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.

55481 Kirchberg Hunsrück), den 21.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller
Bürgermeister