1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn hat am 29.04.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst, für die Erweiterungsabsichten der Großwäscherei der Busch Textilservice GmbH & Co.KG in Bärenbach ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB einzuleiten.
Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn ist anstelle der Ortsgemeinde Bärenbach für dieses bauleitplanerische Verfahren zuständig, da nach § 4 Absatz 3 a) der Verbandsordnung die Bauleitplanung für gewerbliche Vorhaben übernommen worden ist bzw. von der Ortsgemeinde Bärenbach übertragen wurde.
Gegenstand des Beschlusses ist der Antrag der Eigentümer - für das weitere Verfahren Vorhabenträger genannt -, für die südlich des bisherigen Werksgeländes liegenden Flächen Baurecht zu schaffen, um insbesondere die Werkshalle zu erweitern und die notwendigen Anlieferungsbereiche, Parkflächen, Zuwegungen und u.a. die damit verbundenen Flächen für die Niederschlagswasserrückhaltung herstellen zu können. In einem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Beschreibung des Projektes werden die Absichten des Vorhabenträgers konkretisiert, der neben dem Bebauungsplan Grundlage für den am Ende des Verfahrens abzuschließenden Durchführungsvertrages sein wird, mit dem sich der Vorhabenträger zur Umsetzung des Projektes gemäß § 12 Absatz 1 BauGB verpflichten wird.
Neben den Erweiterungsflächen soll auch der größte Bereich des bisherigen Baugebietes, mit dem im Jahre 2006 die baurechtlichen Voraussetzungen für den Gewerbebetrieb geschaffen worden waren, überplant werden. Die Flächennutzungen hängen zusammen, erfassen damit auch die Zufahrten und sonstigen Erschließungsanlagen und zusätzlich sollen die Bestandsflächen in Teilen angepasst werden. Insgesamt wird eine Fläche von ca. 3,5 ha berücksichtigt, wobei davon die neue Erweiterungsfläche ca. 1,5 ha beträgt.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchberg wurden die Erweiterungsflächen bei der letzten Fortschreibung aufgenommen. Die dort als gewerbliche Bauflächen (G) gemäß § 1 Absatz 1 Ziffer 3 Baunutzungsverordnung ausgewiesenen Flächen erlauben die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene projektbezogene Nutzung des Wäschereibetriebes. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden (§ 8 Absatz 2 Satz 1 BauGB).
Folgende Grundstücke in der Gemarkung Bärenbach sind von der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes betroffen:
Flur 4 Flurstücke 7, 8/1, 8/2, 137/1 (teilweise) und 137/2 sowie Flur 5 Flurstücke 41 (teilweise) und 43/3.
Lage und Standort des Plangebietes sind aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.
Das Verfahren für den Bebauungsplan wird unter der Bezeichnung „‘Im Heidefeld‘, 1. Änderung und Erweiterung“ geführt. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.
2) Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn hat in der Sitzung am 29.04.2025 den von dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „‘Im Heidefeld‘, 1. Änderung und Erweiterung“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren angenommen. Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „‘Im Heidefeld‘, 1. Änderung und Erweiterung“ des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom
29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025
durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.
Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 1 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden. Bezüglich der vollständigen Adresse bei schriftlicher Stellungnahme wird auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen. Eine elektronische Abgabe kann durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen. Die elektronische Erklärung stellt eine Alternative zu der daneben möglichen persönlichen Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift dar.
Neben der angeordneten Auslegung im Internet wird als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Planunterlagen werden dafür in der Zeit vom 29.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3) Übersichtskarte zum Plangebiet
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist der Geltungsbereich des Plangebietes zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung. Die konkreten Abgrenzungen des vorgesehenen Bebauungsplanes ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.