1) Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf den Gärten 2“ der Ortsgemeinde Sohrschied mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung in der Zeit vom
29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchberg „www.kirchberg-hunsrueck.de“ veröffentlicht. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Während der Veröffentlichungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der von der Ortsgemeinde Sohrschied vorgesehenen Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern oder Auskünfte zu verlangen.
Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; dafür steht auch die Möglichkeit durch Erklärung mittels eines Online-Formulars erreichbar über die genannte Fundstelle auf der Internetseite zur Verfügung. Daneben können Stellungnahmen auch schriftlich - hierzu wird bezüglich der vollständigen Adresse auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen - oder durch persönliche Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.
Neben der Veröffentlichung im Internet wird als zusätzliche Möglichkeit der Information auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 29.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Beachten Sie den festgelegten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB). Zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind Erkenntnisse verfügbar (§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB):
| Themenbereich |
| Art der Umweltinformation |
| Umweltaussagen übergeordneter Planungen |
| Angaben zu den Zielen des Umweltschutzes der Gesetze und der übergeordneten Planungen sowie zu Vorkommen und der Betroffenheit von Schutzgebieten |
| Tiere |
| Angaben zur Vielfalt möglicherweise vorkommender Tierarten, der zu erwartenden Vorkommen und dem europäischen Artenschutz; Aussagen zu den potenziell betroffenen Tierarten; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere |
| Pflanzen |
| Angaben zu den vorkommenden Biotoptypen und deren Ausprägung; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Pflanzen |
| Fläche/Boden |
| Angaben zur Ausprägung, Zusammensetzung, Nutzung, Vorbelastung, Empfindlichkeit, Schutzwürdigkeit und zu den Bodenfunktionen; Angaben zu den beanspruchten Flurstücken, Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen und Flächen |
| Wasser |
| Angaben über die Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, Vorbelastungen, Wasserschutzgebiete, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen, den Verlust grundwasseraktiver Flächen, den Umgang mit Niederschlags- und Abwasser sowie der Gefahr von Sturzflutereignissen; Ergebnisse der Ausarbeitung einer Wasserhaushaltsbilanz |
| Luft und Klima |
| Angaben zur Funktion und zur Schutzwürdigkeit des Planbereichs für das Lokalklima, Angaben zur Inanspruchnahme klimatisch wirksamen Flächen, den Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels |
| Landschaftsbild/ Erholungseignung |
| Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds und des Erholungspotenzials, der Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und die Erholungseignung |
| Wechselwirkungen |
| Auflistung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Angaben zu möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe bei den verschiedenen Schutzgütern |
| Biologische Vielfalt |
| Angaben zur Vielfalt der Ökosysteme, der Artenvielfalt und der Lebensraumtypen |
| Schutzgebiete |
| Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten nach dem Naturschutz- und Wasserrecht |
| Mensch, Gesundheit |
| Angaben zu Vorbelastungen, zu den voraussichtlich zu erwartenden Emissionen und Immissionen sowie zu möglichen Gefährdungen oder Risiken der menschlichen Gesundheit und des Wohlbefindens für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt |
| Kultur- und Sachgüter |
| Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern, Gefährdungen/Risiken für das kulturelle Erbe, Hinweis auf benachbarte archäologische Fundstellen |
| Nutzung erneuerbarer Energien |
| Angaben, wie die Nutzung erneuerbaren Energien im Plangebiet ermöglicht werden soll |
Die Informationen sind in der Begründung mit dem Umweltbericht einschließlich integriertem Fachbeitrag Naturschutz und artenschutzrechtlicher Vorprüfung erläutert bzw. ergeben sich aus den Stellungnahmen der bisherigen Beteiligung.
2) Inhalt der Planung
Gegenstand der Planungsabsicht ist die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für eine Fläche von ca. 1 ha nördlich angrenzend an die Ortslage. Neben den notwendigen Erschließungsanlagen und Grünflächen sollen nach aktuellem Stand 8 Bauplätze für das neue Wohnbaugebiet für die mittel- bis langfristige Eigenentwicklung der Ortsgemeinde entstehen.
3) Geltungsbereich
Folgende Grundstücke in der Gemarkung Sohrschied sind von der Planungsabsicht betroffen:
Flur 22 Flurstücke 45, 48/1, 76 und 85 (teilweise).
4) Übersichtskarte zum Plangebiet
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:
5) Änderungen gegenüber dem Vorentwurf
Gegenüber dem bisherigen Entwurf des Bebauungsplanes „Auf den Gärten 2“, der in der Zeit vom 23.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auslag, wurden nachfolgende Änderungen oder Ergänzungen eingearbeitet:
Planzeichnung:
Textfestsetzungen:
Begründung:
Die genauen Änderungen ergeben sich aus den veröffentlichten Planunterlagen.