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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf den Gärten 2“

1) Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf den Gärten 2“ der Ortsgemeinde Sohrschied mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung in der Zeit vom

29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchberg „www.kirchberg-hunsrueck.de“ veröffentlicht. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Veröffentlichungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der von der Ortsgemeinde Sohrschied vorgesehenen Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern oder Auskünfte zu verlangen.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 6 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; dafür steht auch die Möglichkeit durch Erklärung mittels eines Online-Formulars erreichbar über die genannte Fundstelle auf der Internetseite zur Verfügung. Daneben können Stellungnahmen auch schriftlich - hierzu wird bezüglich der vollständigen Adresse auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen - oder durch persönliche Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.

Neben der Veröffentlichung im Internet wird als zusätzliche Möglichkeit der Information auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 29.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB). Zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind Erkenntnisse verfügbar (§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB):

Die Informationen sind in der Begründung mit dem Umweltbericht einschließlich integriertem Fachbeitrag Naturschutz und artenschutzrechtlicher Vorprüfung erläutert bzw. ergeben sich aus den Stellungnahmen der bisherigen Beteiligung.

2) Inhalt der Planung

Gegenstand der Planungsabsicht ist die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für eine Fläche von ca. 1 ha nördlich angrenzend an die Ortslage. Neben den notwendigen Erschließungsanlagen und Grünflächen sollen nach aktuellem Stand 8 Bauplätze für das neue Wohnbaugebiet für die mittel- bis langfristige Eigenentwicklung der Ortsgemeinde entstehen.

3) Geltungsbereich

Folgende Grundstücke in der Gemarkung Sohrschied sind von der Planungsabsicht betroffen:

Flur 22 Flurstücke 45, 48/1, 76 und 85 (teilweise).

4) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

5) Änderungen gegenüber dem Vorentwurf

Gegenüber dem bisherigen Entwurf des Bebauungsplanes „Auf den Gärten 2“, der in der Zeit vom 23.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auslag, wurden nachfolgende Änderungen oder Ergänzungen eingearbeitet:

Planzeichnung:

  • neue Variante zur Straßenführung im Plangebiet und damit geänderte Anordnung der einzelnen Bauplätze mit anderem Zuschnitt und Größe
  • nachrichtliche Aufnahme der Abgrenzung der Baubeschränkungszone nach § 23 Landesstraßengesetz (LStrG) entlang der Kreisstraße 2
  • Darstellung des Verbindungsweges nach Norden zum Außenbereich als Gehweg, nicht mehr als Wirtschaftsweg
  • Ergänzung der Fundstelle der Geobasisdaten zu den Katasterangaben

Textfestsetzungen:

  • Ergänzung bei Ziffer 1.5 „Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche“, dass im Bereich der hinteren Baugrenze der beiden westlich gelegenen Baugrundstücke (Abstandsbereich zur Kreisstraße 2) die Zulässigkeit für eine Nebenanlage je Baugrundstück bis 50 m³ grundsätzlich ausgeschlossen und nur als Ausnahme zugelassen ist, wenn die Zustimmung der Straßenbaubehörde gemäß § 22 Absatz 2 LStrG vorliegt
  • Ergänzung der Angaben zu den Dienststellen der Generaldirektion Kulturelles Erbe bei den Hinweisen im Anhang zu den Textfestsetzungen

Begründung:

  • redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen durch das Würdigungsergebnis

Die genauen Änderungen ergeben sich aus den veröffentlichten Planunterlagen.

55481 Kirchberg (Hunsrück), den 21.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller
Bürgermeister