Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer / die Wehrführerin und der stellvertretende Wehrführer/ die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Wahl erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl findet am Montag, den 25.08.2025 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus in Gehlweiler statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des stellvertretenden Wehrführers/ der stellvertretenden Wehrführerin |