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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Steitz“

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Woppenroth hat am 24.04.2023 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Steitz“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss über die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens).

Die Textfestsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen insbesondere aufgrund der detaillierten gestalterischen Festsetzungen hinsichtlich der Dachformen, der Dachaufbauten, der Kniestockhöhe und der Höhe der baulichen Anlagen nicht mehr den heutigen Ansprüchen und engen die individuelle Planungsfreiheit erheblich ein. Der Bebauungsplan entspricht nicht mehr dem Planungswillen der Ortsgemeinde.

Eine zukünftige Bebauung beurteilt sich nach der Aufhebung nach den Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) für den sogenannten „Innenbereich“ ohne dass Einschränkungen der baulichen Zulässigkeit für die Bebauung aber auch für künftige bauliche Veränderungen an Bestandsgebäuden zu erwarten sind.

Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Konkret sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Woppenroth betroffen:

Flur 3 Flurstücke 5/1, 6 teilweise, 7/2, 7/3 teilweise, 8/5 teilweise, 8/6 teilweise, 9/1, 10/1, 10/2 teilweise sowie

Flur 4 Flurstücke 4/1, 4/3 teilweise, 4/4 teilweise, 4/5 teilweise, 4/8, 4/9 teilweise, 5/3 teilweise, 49/1 teilweise.

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Woppenroth hat in der Sitzung am 24.04.2023 alle Entwurfsunterlagen beschlossen. Mit diesen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Der Entwurf liegt gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom

04. August 2023 bis einschließlich 04. September 2023

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 1 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.

Eine elektronische Abgabe kann auch durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen.

Neben der angeordneten Auslegung im Internet wird als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 04.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

3) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg (Hunsrück), den 27.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
In Vertretung
Wolfgang Wagner
1. Beigeordneter