Im Rahmen der Festsetzung des Sanierungsgebietes „Oberstraße“ wurde in der Stadtratssitzung vom 23.03.2017 auch die Richtlinie zur Förderung privater Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beschlossen.
Die Förderung der privaten Maßnahmen war an die Festsetzung des Sanierungsgebietes gekoppelt. In der Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2026 wurde die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Oberstraße“ beschlossen. Die Satzung wurde am 12.03.2026 veröffentlicht und damit rechtsverbindlich.
Damit ist die Grundlage für die Förderrichtlinie (ein bestehendes Sanierungsgebiet) entfallen.
In der Stadtratssitzung vom 23.04.2026 beschloss der Stadtrat die Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden aufzuheben.
Die Modernisierungsrichtlinie tritt ab dem Tage nach dieser Bekanntmachung außer Kraft.