Am Mittwoch, den 31. August 2022 findet um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer in der Mehrzweckhalle Schönborn eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schönborn-Oppertshausen-Rödern statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen werden.
Jagdgenosse ist jeder, der Eigentümer einer Grundfläche ist, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schönborn-Oppertshausen-Rödern gehört. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (befriedeter Bezirk), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten, durch den Lebenspartner/in, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forstwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person auf sich vereinigen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht der Ortsbürgermeister über die Verwendung der Jagdpacht |
| 3. | Neuwahl Jagdvorstand |
| 4. | Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht |
| 5. | Verschiedenes. |