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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Unterdorf III“

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Lautzenhausen hat am 20.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterdorf III“ für einen Teilbereich der Ortslage beschlossen. Dieser soll den bislang noch nicht überplanten nordöstlichen Gemeindebereich südlich der Hauptstraße sowie östlich der Büchenbeurener Straße bauplanungsrechtlich absichern.

Im Entwurf des Bebauungsplanes wird als Art der baulichen Nutzung ein „Dörfliches Wohngebiet (MDW)“ nach § 5a Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Konkret sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Lautzenhausen durch die Planung betroffen: Flur 4 Flurstücke 1/2 (teilweise), 2/1, 100/3 sowie Flur 6 Flurstücke 57, 58/1, 59/1, 60/1, 61/3, 62/2, 64/1, 65 (teilweise), 66 (teilweise), 67/52, 68/1, 69/2 (teilweise), 70, 71 (teilweise), 72/1, 72/2, 127/31 (teilweise), 128/2 (teilweise), 135/4, 137/1 (teilweise), 154/2, 155/2, 155/4.

Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren für einen im Zusammenhang bebauten Planbereich nach § 34 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wurde nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Unterdorf III“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 20.04.2022 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich beschlossen. Mit diesen Planungsunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Unterdorf III“ der Ortsgemeinde Lautzenhausen liegt mit der Begründung gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

19. August 2022 bis einschließlich 19. September 2022

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Rathaus / Bauen & Umwelt / Bebauungspläne / Entwürfe / lfd. Verfahren“ unter „Lautzenhausen“ eingesehen werden. Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 4a Abs. 4 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Lautzenhausen vorgesehenen Planung zu äußern, die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben. Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.

Bezüglich einer Niederschrift besteht die Möglichkeit, eine elektronische Erklärung abzugeben. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.

Die Veröffentlichung im Internet wird auf der Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) in Verbindung mit dem Gesetz zur Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetz vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird neben der angeordneten Auslegung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 19.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg ist während der folgenden Dienstzeiten erreichbar:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.30 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Bitte beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist annähernd der Standort des Plangebiets zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg (Hunsrück), den 04.08.2022 — In Vertretung
Verbandsgemeindeverwaltung — Gez. Rolf Kauer
Kirchberg (Hunsrück) — 2. Beigeordneter