1) Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 20.04.2022 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Unterdorf II“ beschlossen. Mit diesem soll westlich der Büchenbeurener Straße und südlich der Hauptstraße einerseits Bestandssicherung betrieben werden, gleichzeitig sollen unter Wahrung des Ortsbildes und der Baustruktur weitere Entwicklungsmöglichkeiten und Nachverdichtungspotenziale gezielt gesteuert und vorbereitet werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Unterdorf II“ der Ortsgemeinde Lautzenhausen liegt mit der Begründung gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit §§ 13a und 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19. August 2022 bis einschließlich 19. September 2022
durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Rathaus / Bauen & Umwelt / Bebauungspläne / Entwürfe / lfd. Verfahren“ unter „Lautzenhausen“ eingesehen werden. Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 4a Abs. 4 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Lautzenhausen vorgesehenen Planung zu äußern, die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben. Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.
Bezüglich einer Niederschrift besteht die Möglichkeit, eine elektronische Erklärung abzugeben. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.
Die Veröffentlichung im Internet wird auf der Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) in Verbindung mit dem Gesetz zur Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetz vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird neben der angeordneten Auslegung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 19.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg ist während der folgenden Dienstzeiten erreichbar:
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Bitte beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
2) Übersichtskarte zum Plangebiet
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist annähernd der Standort des Plangebiets zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung: