Um das Leid von freilebenden Katzen zu verringern, hat der Verbandsgemeinderat Kirchberg eine Katzenschutzverordnung für die Verbandsgemeinde Kirchberg erlassen. Die Verordnung ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten.
Wir weisen daher daraufhin, dass alle Halterinnen und Halter von Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben (Freigänger Katzen) verpflichtet sind, ihre Freigänger Katzen kastrieren zu lassen. Die Katzen sind eindeutig und dauerhaft mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und dann unter Angabe der Mikrochip-Nummer, sowie ihres Namens und ihrer Adresse beim bundesweiten Register des TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) kostenlos registrieren zu lassen.
Alle Vorgaben gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere. Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung trägt der Halter selbst.
Verstöße gegen die Katzenschutzverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Durch die Maßnahmen möchte die Verbandsgemeinde das Leid freilebender Katzen, also von Katzen, die nicht von einem Menschen gehalten werden, verringern. Denn unkastrierte Freigänger Katzen verpaaren sich oftmals unkontrolliert mit den freilebenden Tieren, sodass deren Population ungebremst ansteigt. Dies führt zu Krankheiten, Nahrungsmangel, vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen sowie damit verbundene Verletzungen. Mit der neuen Katzenschutzverordnung möchte die Verbandsgemeinde Kirchberg Hotspots entgegenwirken, um das Leid von Katzen abzuwehren.