In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Kirchberg wiederholt Hinweise auf nicht angeleinte Hunde eingegangen. Die Verwaltung erinnert daher an die geltenden Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung, die den Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit regelt.
Innerhalb der bebauten Ortslage müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden. Außerhalb der Ortslage dürfen Hunde ohne Leine geführt werden, müssen jedoch umgehend angeleint werden, sobald sich andere Personen nähern. Darüber hinaus ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder sie in anderen öffentlichen Anlagen wie Grünflächen, Erholungsbereichen, Grillplätzen oder Sportanlagen frei laufen zu lassen.
Die Verwaltung appelliert an alle Hundebesitzer, die geltenden Regelungen einzuhalten, um Konflikte und Gefährdungen zu vermeiden. Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.