Öffentliche Bekanntmachung
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen des Zweckverbandes „Soziale Daseinsvorsorge“ für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme
ab Montag, dem 10.08.2026
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 110, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.