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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg

- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) -

1) Offenlage:

Der Entwurf der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsge-setz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

26. August 2022 bis einschließlich 26. September 2022

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Rathaus / Bauen & Umwelt / Flächennutzungsplan / Entwurf 5. Fortschreibung“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 4a Abs. 4 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Verbandsgemeinde Kirchberg vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben. Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden. Bezüglich unserer vollständigen Adresse bei schriftlicher Stellungnahme wird auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen. Eine elektronische Abgabe kann durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen. Die elektronische Erklärung stellt eine Alternative zu der daneben möglichen persönlichen Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift dar.

Die Veröffentlichung im Internet wird auf der Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) in Verbindung mit dem Gesetz zur Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird neben der angeordneten Auslegung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 26.08.2022 bis einschließlich 26.09.2022 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsge-meindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

und Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes).

2) Umweltbezogene Informationen:

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind Erkenntnisse verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

a) Aussagen in der Begründung u.a.

zu umweltbezogenen übergeordneten Informationen (naturschutzrechtlich geschützte Biotope und Vegetationsbestände gemäß § 30 BNatSchG; Planung vernetzter Biotopsysteme des Rhein-Hunsrück-Kreises; kartierte Biotope; Landschaftsschutzgebiet)

zu FFH- und Vogelschutzgebieten (Natura 2000)

zu landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen

zum Flughafen Hahn

zum Immissionsschutz an Straßen

zu landschaftsfaktorbezogenen Bewertungen / Beurteilungen der Eingriffswirkungen zu den Schutzgütern:

- Landschaftsbild / Erholung

- Wasserhaushalt

- Boden

- Klima / Lufthygiene

- Arten und Biotope

- mit Feststellungen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen

zu landschaftsplanerischen Bewertungen mit Feststellungen u.a.

- zu umweltbezogenen übergeordneten Informationen

- zu Schutzgebieten (wie Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzgebiete)

- zu Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete)

- zur Biotopkartierung Rheinland-Pfalz

- zur Planung vernetzter Biotopsysteme

- zum wirksamen Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung

b) Aussagen im Umweltbericht u.a.

zum Anlass und zur Aufgabenstellung der Planung

zum Verfahren der Umweltprüfung und zum Inhalt des Umweltberichts

zur naturräumlichen Kurzcharakteristik des Untersuchungsraums

zur Leitbildentwicklung

zu Vorgaben übergeordneter Planungen und Zielen des Flächennutzungsplans

zu Zielen des Umweltschutzes mit Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Fachplänen und Darlegung von Aussagen zu Schutzgebieten wie z.B. Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Natura-2000-Gebiete sowie Feststellungen zum Biotopverbundsystem

zur Darstellung der Relevanz für die Umweltprüfung der einzelnen Flächenänderungen

zur Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen sowie zur Bewertung der prognostisch erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter

- Fläche

- Tiere und Pflanzen

- Boden

- Wasser

- Luft und klimatische Faktoren

- Biologische Vielfalt

- Landschaft / Erholung

- Bevölkerung und Gesundheit des Menschen

- Sachwerte

- Kulturelles Erbe

- Natura 2000

- Energienutzung / Abwasser / Abfall

zu Summationswirkungen und Wechselwirkungen

zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens (Prognose)

zur Alternativenprüfung

zu Hinweisen auf Verfahren und Methodik der Umweltprüfung

zum Monitoring (Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen)

c) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind insbesondere folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen (jeweils Absender und Datum Stellungnahme, wesentliche stichwortartige Nennung der Inhalte):

Private Stellungnahme, Unzenberg, 09.12.2021: Hinweise und Anregungen zu Belangen des Immissionsschutzes aufgrund einer vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstelle; die Stellungnahme bezieht sich auf die Änderungsfläche Nr. 3.5 in der Ortsgemeinde Büchenbeuren

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, insbesondere Teil-Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und Unteren Wasserbehörde, Simmern, 13.12.2021: Hinweise und Anregungen u.a. zu:

- Büchenbeuren Änderung 3.3: Anregung zur Prüfung von Alternativen zur Beanspruchung eines kleinen Streuobstbestandes und zur Kompensation

- Büchenbeuren Änderung 3.5: Bedenken zur Ausweisung der Fläche und Anregungen zur zeitlichen und räumlichen Inanspruchnahme der Fläche

- Dill Änderung 5.2: Hinweis zur Minimierung der Versiegelung

- Dillendorf Änderung 6.2: Anregung zur Teilrücknahme der Fläche

- Hahn Änderung 9.2: Hinweis zur Bewertung des Eingriffs

- Kirchberg Änderung 15.7: Anregung zur Überprüfung der Ausweisungsnotwendigkeit der vorgesehenen Fläche aufgrund erwarteter Eingriffe in Natur und Landschaft

- Nieder Kostenz Änderung 22.2: Anregung zum Erhalt vorhandener Gehölzbestände

- Ober Kostenz Änderung 25.1: Anregung zur Überprüfung der Ausweisungsnotwendigkeit der vorgesehenen südlichen Teilfläche aufgrund erwarteter Eingriffe in Natur und Landschaft

- Sohren, Änderung 33.5: Anregung zur Überprüfung der Ausweisungsnotwendigkeit der vorgesehenen Fläche aufgrund erwarteter Eingriffe in Natur und Landschaft, Hinweis zum benachbart verlaufenden Huberbach

- Womrath, Änderung 38.1: Hinweise zur Inanspruchnahme der Fläche, Eingriff wird als kompensierbar bewertet

- Hinweise zur Ausweisung von Flächen in der Nähe von Gewässern, Anregung zur Einplanung eines Gewässerschutzstreifens

- Hinweise zur Thematik Starkregenvorsorge

- Hinweise zur Darstellung vorhandener Wassergewinnungsanlagen (Brunnen, Quellen, etc.) bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen (Kläranlagen)

- Dickenschied: Hinweis auf eine Plangenehmigung nach § 68 WHG zur Renaturierung des Scheidbaches und Anregung zur Darstellung als Fläche nach § 5 Abs. 1 Ziffer 10 BauGB

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Idar-Oberstein, 25.11.2021: Hinweise zu Belangen des Immissionsschutzes und zur Einholung von Immissionsschutzgutachten zu einzelnen Änderungsflächen in den Gemeinden Bärenbach, Büchenbeuren, Dickenschied und Lautzenhausen

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz,15.12.2021: Hinweise zur Oberflächenwasserbewirtschaftung / Schmutzwasserbeseitigung, zur allgemeinen Wasserwirtschaft, zum Grundwasserschutz, zu Altablagerungen, zur Wasserversorgung und zur Starkregenvorsorge

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Koblenz, 30.11.2021: Hinweise zu archäologischen Denkmälern und Belangen

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Geschäftsstelle Praktische Denkmalpflege, Mainz, 14.12.2021: Hinweise Betroffenheit von Kulturdenkmälern

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, Hahn-Flughafen, 02.12.2021: Hinweise zum Immissionsschutz, Hinweise zum Bauschutzbereich und Hindernisbegrenzungsflächen sowie zum Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafens Frankfurt-Hahn, Hinweis zu den Hindernisbegrenzungsflächen des Sonderlandeplatzes Nannhausen

Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach, 08.12.2021: Hinweise auf Bauverbots- und Baubeschränkungszonen, zur Anbindung neuer Gemeindestraßen, Hinweise zur Entwässerung, zum Immissionsschutz, Hinweise zu einzelnen betroffenen Änderungsflächen

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach, 13.12.2021: Bedenken zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in den Gemeinden Büchenbeuren, Dickenschied und Lautzenhausen, Anregung zur Kennzeichnung zu geplanten „ökologischen und gestalterischen Vorrangflächen zur Anlage von Streuobstwiesen“

Forstamt Simmern, 10.12.2021: Hinweise zur Einhaltung eines Waldabstandes zur Fläche Nr. 15.7 Erweiterung gewerblicher Bauflächen in der Stadt Kirchberg

DB AG, Frankfurt (Main), 07.12.2021: allgemeine Hinweise zum Immissionsschutz bei Vorhaben in der Nähe von Bahnanlagen

Westnetz GmbH, Dortmund, 01.12.2021: Hinweise zu Belangen des Immissionsschutzes, vor allem betreffend die Änderungsfläche Nr. 33.1 in der Ortsgemeinde Sohren Nähe zur Umspannanlage Sohren

Verbandsgemeindewerke Kirchberg, 13.12.2021: Hinweise zur Wasser- und Löschwasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung

Ortsgemeinde Laufersweiler, 07.12.2021: Hinweis bzw. Anregung zur Darstellung der Synagoge als Kulturdenkmal

3) Inhalt der Fortschreibung:

Die 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes hat den planerischen Schwerpunkt auf der weiteren Wohnbauflächenentwicklung, den Darstellungen zur Entwicklung der gewerblichen Bauflächen und sonstigen umfangreichen Einzeländerungen. Insgesamt ergeben sich 94 Einzelpunkte an inhaltlichen Veränderungen gegenüber der bisherigen Fassung des Flächennutzungsplanes, die in zeichnerischen Darstellungen und textlichen Erläuterungen wiedergegeben werden. Die konkreten Änderungen ergeben sich aus den Planunterlagen; in der Begründung ist eine Gesamtaufstellung aller Veränderungen aufgenommen.

4) Geltungsbereich:

Die 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes umfasst den vollständigen Bereich der Verbandsgemeinde Kirchberg.

Die Einzelanpassungen betreffen folgende Gemarkungen / Gemeinden:

Bärenbach, Belg, Büchenbeuren, Dickenschied, Dill, Dillendorf, Gehlweiler, Gemünden, Hahn, Heinzenbach, Henau, Hirschfeld, Kappel, Kirchberg, Kludenbach, Lautzenhausen, Maitzborn, Metzenhausen, Nieder Kostenz, Niedersohren, Niederweiler, Ober Kostenz, Raversbeuren, Reckershausen, Rödelhausen, Rödern, Schlierschied, Sohren, Unzenberg, Womrath.

Daneben sind noch die Zuständigkeiten der Zweckverbände Flughafen Hahn und Gewerbegebiet Sohren-Büchenbeuen an der K 75 sowie allgemeine bzw. gemarkungsübergreifende Änderungs-inhalte (z.B. nachrichtliche Übernahme von Fachplanungen) betroffen.

55481 Kirchberg (Hunsrück), den 11. August 2022 — 
Verbandsgemeindeverwaltung — Harald Rosenbaum,
Kirchberg (Hunsrück) — Bürgermeister