Die Friedhofssatzung der Stadt Kirchberg legt in § 5, Absatz 3 Ziffer h fest, dass es nicht gestattet ist, Tiere, ausgenommen Blindenhunde, auf den Friedhof mitzubringen.
Dies wurde in der Vergangenheit immer recht großzügig ausgelegt, wenn Hunde an der Leine mitgeführt wurden. Wir haben immer viel Verständnis gezeigt für Personen mit ihrem besten Freund.
Dieses Verständnis hat aber ein Ende bei denjenigen, die sich nicht an gewisse Ordnungen und Regeln halten, und ihren Vierbeinern erlauben ihr Geschäft auf dem Friedhof zu verrichten. Ganz und gar nicht, wenn diese Hinterlassenschaften nicht entfernt werden und dort liegen bleiben. Hier kam es schon zu deutlichen Beschwerden von Friedhofsbesuchern.
Wir stellen leider vermehrt fest, dass sogar Kotbeutel auf die Pfeiler der Wasserstellen gelegt werden oder an die Behälter für Plastik oder Grünschnitt geknotet werden, und man die Entsorgung anderen überlässt. Das sind leider keine Einzelfälle.
Das geht gar nicht, und ist nicht länger hinnehmbar. Möchten Sie, das an Ihrem Zaun oder vor Ihrer Haustüre vorfinden, sicher nicht.
Bitte zwingen Sie uns nicht dazu, Dinge zu tun und das Einhalten von Satzungen genauestens zu überwachen.
Das wollen wir eigentlich vermeiden, das ist nicht unsere Art.
Wir bitten Sie lediglich darum, mitzuhelfen, Ordnung und Sauberkeit, im öffentlichen Raum, insbesondere auch an diesem besonderen Ort, zu gewährleisten.
Wir als Stadt tun unserer möglichstes, tun Sie es bitte auch.