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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dillendorf für die Jahre 2025 und 2026 vom 18.08.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

750.750 Euro

796.150 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

747.050 Euro

733.050 Euro

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

3.700 Euro

63.100 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

45.900 Euro

101.000 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

48.150 Euro

99.500 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

196.700 Euro

348.850 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-148.550 Euro

-249.350 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

102.650 Euro

148.350 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

2025

2026

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

350 v. H.

350 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

48 €

48 €

- für den zweiten Hund

72 €

72 €

- für jeden weiteren Hund

96 €

96 €

- und für jeden gefährlichen Hund

450 €

450 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 2.308.199 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.358.299 Euro und zum 31.12.2025 2.361.999 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

Ortsgemeinde Dillendorf
Dillendorf, den 18.08.2025
Ladu, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.08.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.08.2025 bis 01.09.2025 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Dillendorf
Dillendorf, den 18.08.2025
Ladu, Ortsbürgermeister