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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufhebung Bebauungsplan „Im Grund“

- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

1) Offenlage:

Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Grund“ der Ortsgemeinde Sohren liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

01. September 2023 bis einschließlich 02. Oktober 2023

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Abs. 2 S. 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Sohren vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird neben der Veröffentlichung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 01.09.2023 bis einschließlich 02.10.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) sind keine zu verzeichnen. Zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind Erkenntnisse verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

Die Informationen sind in der Begründung, insbesondere im Umweltbericht erläutert.

2) Inhalt des Verfahrens:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sohren hat am 08.11.2018 die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen. Bei dem Bebauungsplan „Im Grund“ handelt es sich um das Baugebiet der ehemaligen amerikanischen Wohnsiedlung, welches vollständig bebaut ist. Es wurde 1998 ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Das Baugebiet hat in vielen Einzelfällen nicht die Umsetzung erfahren, die im Bebauungsplan vorgegeben ist. Insgesamt ergibt sich für die Ortsgemeinde Sohren aus der Gesamtsituation die Notwendigkeit einer Aufhebung des Bebauungsplanes.

3) Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 15,5 ha und betrifft 301 Grundstücke, weshalb auf eine Auflistung aller Grundstücke verzichtet wird.

Das Plangebiet ist aus der unter 4) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen und die Auflistung aller Grundstücke sind den Planunterlagen zu entnehmen.

4) Übersichtskarte:

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen, sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg Hunsrück), den 25.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)
Gez. Peter Müller, Bürgermeister