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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergänzungssatzung „Ringstraße“

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Henau hat am 18.04.2023 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Fläche am östlichen Rand der Ortslage beschlossen. Der Bereich wurde bisher als Außenbereich definiert und soll durch eine sinnvolle Abrundung in die Ortslage nach § 34 BauGB (Innenbereich) auf-genommen werden.

Konkret sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Henau durch die Planung betroffen: Flur 3 Flurstück 87 und 88/2 (teilweise) und Flur 57 Flurstück 57 (teilweise).

Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich.

Als Art der baulichen Nutzung, welche sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientiert, soll ein allgemeines Wohngebiet („WA“) nach § 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt werden. Ziel der Planung ist es, die geordnete städtebauliche Entwicklung des Randbereichs der Ortslage zu sichern und weiteren Bedarf an Wohnbauflächen baurechtlich zu schaffen.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Für den Erlass einer Ergänzungssatzung ist gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben.

Die Ergänzungssatzung erhält die Bezeichnung „Ringstraße“.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 09.08.2023 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf der Ergänzungssatzung mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich beschlossen. Mit diesen Planungsunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Ringstraße“ der Ortsgemeinde Henau liegt mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

01. September 2023 bis einschließlich 02. Oktober 2023

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden. Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der von der Ortsgemeinde Henau vorgesehenen Planung zu äußern und diese zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Auf der angegebenen Internetseite wird ein entsprechendes elektronisches Formular angeboten.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird neben der Veröffentlichung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 01.09.2023 bis einschließlich 02.10.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

3) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg (Hunsrück), den 25.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
gez. Peter Müller
Bürgermeister