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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmungsverfügung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dickenschied hat in seiner Sitzung am 19.08.2022 beschlossen, dass folgende Straßen gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.09.2021 (GVBl. S. 543), wie folgt dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden:

1.

die Verbindungsstraße „Paul-Schneider-Straße zur Kirchberger Straße

(Flur 11, Flurstück 96/1),

2.

die Straße „Paul-Schneider-Straße“ (Flur 11 Flurstück 99/24 und Flur 19 Flurstück 100 tlw.) bis zum Grundstück Flur 13 Flurstück 57/1 und

3.

die Straße „Backesweg“ (Flur 11 Flurstück 101/3) beginnend „Lindenschieder Straße“ bis „Paul-Schneider-Straße“

4.

die Straße „Scheidbachweg“ (Flur 11 Flurstück 102/5) beginnend von der „Kirchberger Straße bis zum Ende der Grundstücke Flur 11 Flurstück 53/1 und 48/1 als

Gemeindestraße i.S.v. § 3 Nr. 3 a) LStrG.

Die zu widmenden Verkehrsflächen sind auf der als Anlage beigefügten Karten gekennzeichnet.

Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Der vorgenannte Straßenteil wird in seiner Eigenschaft als öffentliche Verkehrsflächen und als Erschließungsstraße bereits seit Jahrzehnten genutzt. Nach der nunmehr erfolgten formellen Widmung besteht ein öffentliches Interesse daran, diese Verkehrsflächen unverzüglich dem Gemeingebrauch, insbesondere aber den Anliegern, zur Verfügung zu stellen. Daher wird die sofortige Vollziehung der Widmungsverfügung hiermit angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Bei schriftlicher Erhebung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Diese Verfügung ergeht im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Dickenschied.

Hinweis zur Bekanntgabe:

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gilt die Widmungsverfügung mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

55481 Kirchberg, den 31.08.2022  —  In Vertretung gez. Wolfgang Wagner
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg  —  1. Beigeordneter