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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmungsverfügung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Belg hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 beschlossen, dass die nachfolgenden Straßen gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.09.2021 (GVBl. S. 543) aus Rechtssicherheitsgründen wie folgt dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen und sonstige Straßen im Sinne des § 3 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes (LStrG) gewidmet werden:

1.

Klingelgasse, Flur 4, Flurstück-Nr. 89 + 88

2.

Rälser Eck, Flur 4, Flurstück-Nr. 84/1 und Flur 13, Flurstück-Nr. 115 (Teilstück über 15 m Länge)

3.

Am Mühlbach tlw., Flur 4, Flurstück-Nr. 82, 83 und der Streifen des Grundstücks Flur 4 Flurstück-Nr. 13/3 zwischen den beiden vorgenannten Flurstücken

Die zu widmenden Verkehrsflächen sind auf den als Anlagen beigefügten Karten rot gekennzeichnet.

Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Die Straßen werden in ihrer Eigenschaft als Straßenverkehrsfläche genutzt. Nach der nunmehr erfolgten formellen Widmung besteht ein öffentliches Interesse daran, diese Straßenverkehrsflächen unverzüglich dem Gemeingebrauch, insbesondere aber den Anliegern, zur Verfügung zu stellen. Daher wird die sofortige Vollziehung der Widmungsverfügung hiermit angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Bei schriftlicher Erhebung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfirst (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Diese Verfügung ergeht im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Belg.

Hinweise zur Bekanntgabe:

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt die Widmungsverfügung mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

55481 Kirchberg, den 08.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)
(Siegel)
Peter Müller, Bürgermeister