Bei der Ortsgemeinde wurde ein Einwohnerantrag bezüglich der Nachbesserung von Straßenbeleuchtungen eingereicht. Der Antrag ist am 30.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen. Anschließend erfolgte die Prüfung des Antrages gemäß § 17 Gemeindeordnung.
Die Prüfung ergab, dass bei dem Einwohnerantrag die formellen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden. Der Einwohnerantrag muss die Namen von bis zu drei berechtigten Vertretern enthalten. Vorliegend war dies nicht der Fall.
Somit wurde der Antrag vom Ortsgemeinderat in der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates am 07.09.2023 wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.