Nachstehend aufgeführte Grabstätte bedarf der Herrichtung und Pflege entsprechend § 19 i.V.m. § 26 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Sohrschied vom 09.11.2017:
Feld B, Reihe 5, Grab-Nr. 1
Da Angehörige oder sonstige für die Pflege der Grabstätte verantwortliche Personen nicht bekannt sind, ergeht gemäß § 28 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Sohrschied vom 09.11.2017 hiermit die öffentliche Aufforderung, die Grabpflege wieder aufzunehmen.
Für den Fall, dass dieser Aufforderung nicht bis spätestens 29.02.2024 Folge geleistet wird und die Verantwortlichen sich während dieser Frist nicht bei der Friedhofsverwaltung melden, wird der Friedhofsträger die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen sowie evtl. vorhandene Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen.
Diese Aufforderung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als öffentlich bekannt gegeben.