Im Rahmen der Möglichkeiten zur Energieeinsparung wird von einigen Ortsgemeinden überlegt, die Zeiten, in denen die Straßenbeleuchtung eingeschaltet ist, zu reduzieren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Reduzierung zulässig ist. Den jeweiligen Ortsgemeinden bleibt es überlassen, ob und ggf. in welchem Umfang sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Sofern von einer Ortsgemeinde die Zeiten der Straßenbeleuchtung geändert werden, wird dies im Mitteilungsblatt bekannt gemacht.