1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Zimmer 401, während den Dienststunden (montags bis mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der dem Verband angehörenden Gemeinden (Büchenbeuren, Hirschfeld, Laufersweiler, Lindenschied, Niederweiler, Sohrschied, Wahlenau) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, vom 20. Okt. bis einschließlich 3. Nov. 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.