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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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SATZUNG über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der öffentlichen Einrichtungen der Ortsgemeinde Schlierschied vom 02.09.2025

über die Erhebung von Benutzungsgebühren der öffentlichen Einrichtungen der Ortsgemeinde Schlierschied vom 02.09.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schlierschied hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.05.2022 (GVBl. S. 207), folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Die Anlage zur Benutzungsgebührensatzung wird unter I. Gemeindehaus wie folgt ergänzt:

4.

Überlassung des Gemeindehauses an Sport- und Gesundheitskurse

4.1

Rehakurs, Saalnutzung 1 Stunde

(Pauschalpreis) 15,00 €uro

4.2

Yogakurs, Saalnutzung 3 Stunden

(50% der Regelmiete) 25,00 €uro

§ 5

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Schlierschied, den 02.09.2025

Ortsgemeinde Schlierschied
(Dienstsiegel)
Martina Burger, Ortsbürgermeisterin
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.