(Gemarkung Büchenbeuren)
1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn hat am 09.10.2023 beschlossen, für den Bereich südlich der Bundesstraße 50 und westlich der Landesstraße 182 in der Gemarkung Büchenbeuren einen Bebauungsplan für den zukünftigen Gewerbeflächenbedarf aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB).
Von der Art der baulichen Nutzung ist grundsätzlich ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen, wobei es den weiteren Planungen vorbehalten bleiben soll, welche genauen Abgrenzungen und Festlegungen wegen angrenzenden Nutzungen erforderlich werden.
Folgende Grundstücke in der Gemarkung Büchenbeuren sollen von der Planung erfasst werden: Flur 3 Flurstücke 4/3, 4/6, 4/7, 5/5, 6/5, 7, 8/3, 8/6 (teilweise), 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 70/4, 70/5, 71, 72/1, 72/3, 72/4 (teilweise), 73, 74 und 91.
Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie sind nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:
Die konkreten Abgrenzungen des vorgesehenen Bebauungsplanes werden sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung ergeben.
Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan ‚Neben der Enkircher Straß‘“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.