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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Auf dem Harres“, 1. Änderung

1)

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hatte am 18.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf dem Harres“ zu ändern (Aufstellungsbeschluss).

Schwerpunkt soll die Zulässigkeit für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte sein, für die entsprechende Flächen in dem Plangebiet im Eigentum der Ortsgemeinde Kappel vorhanden sind, allerdings die bisherigen Festlegungen für ein Gewerbegebiet die Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke nicht erlauben. Neben dieser Veränderung - Neuausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ - werden auch Veränderungen für die Erschließungsstraße notwendig, um die Erreichbarkeit durch den notwendigen Busverkehr zu optimieren. Bestandsanpassungen u. a. im Bereich des gewerblichen Betriebes im süd-östlichen Bereich bzw. einer teilweisen Gebietsabstufung zum Mischgebiet sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

Bezüglich der Veränderung zur Art der baulichen Nutzung hat die Ortsgemeinde Kappel die Anpassung im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchberg beantragt. Der Verbandsgemeinderat hat mit Beschluss vom 12.07.2023 die Berücksichtigung in der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes grundsätzlich bestätigt. Die Änderung des Bebauungsplanes soll deshalb im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Folgende Grundstücke in der Gemarkung Kappel sind von der Planänderung betroffen:

Flur 23 Flurstück 52/1 (teilweise); Flur 26 Flurstücke 61/1, 61/2, 66/6, 66/7, 66/8, 66/10 (teilweise), 66/12, 66/13, 66/14 und 66/15.

Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen der Änderungsflächen ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.

Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan ‚Auf dem Harres‘, 1. Änderung“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.

2)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hat in der Sitzung am 16.08.2023 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Harres“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich als Grundlage für das Änderungsverfahren angenommen. Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Harres“ der Ortsgemeinde Kappel mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom

27. Oktober 2023 bis einschließlich 27. November 2023

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 1 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden. Bezüglich der vollständigen Adresse bei schriftlicher Stellungnahme wird auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen. Eine elektronische Abgabe kann durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen. Die elektronische Erklärung stellt eine Alternative zu der daneben möglichen persönlichen Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift dar.

Neben der angeordneten Auslegung im Internet wird als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die Planunterlagen werden dafür in der Zeit vom 27.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Absatz 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

3)

Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

55481 Kirchberg Hunsrück), den 19.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
In Vertretung:
Wolfgang Wagner
Erster Beigeordneter