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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Dritte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) vom 09.10.2024

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirchberg hat auf Grund des § 24 und des § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 6 Abs. 2 Nummer 7 der Betriebssatzung vom 25.06.2001 in Gestalt der

1. Änderungssatzung vom 09.11.2007 und der 2. Änderungssatzung vom 10.10.2019 wird wie folgt neu gefasst:

„7. der Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von

25.000,00 € nicht übersteigt“

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Kirchberg, 09.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung 55481 Kirchberg (Hunsrück)
(Dienstsiegel)
Peter Müller, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.